Wenn der Raps blüht und der Flieder sich von seiner lila Seite zeigt, der Rhabarber voll im Saft steht und Spargel gestochen wird, dann ist Hornfischzeit auf Rügen. Wie der Hering zieht auch dieser schlanke, schnelle Räuber mit seinem markanten Spitzmaul und den grünen Gräten in die Bodden- und Küstengewässer, um seine Frühlingsgefühle tanzen zu lassen. Rügen hat nämlich die idealen Laichgewässer und die beste Kinderstube für diesen Atlantikbewohner.
Strandspaziergänger können den Hornfisch sogar beim Liebesspiel beobachten. Immer dort, wo das Wasser merkwürdig blubbert, ist der Hornfisch zugange, nicht selten sogar nur einen Meter vom Ufer entfernt. Da schlagen auch die Anglerherzen höher. Beliebte Fangplätze sind unter anderem am Rassower Strom, rund um Wittow, in der Stresower Bucht, im Strelasund oder auf der Schaabe.
Für das Angeln in den Gewässern Mecklenburg Vorpommerns benötigt man neben einer leichten Rute und dünnen Sehne + Köder auch einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis. Die kann man bei den örtlichen Fischereibehörden, in Angelläden, auf Zeltplätzen, in Autobahnraststätten, Touristeninformationen oder bei den entsprechenden Fischern oder Gewässereignern kaufen.
Für Touristen gilt eine Ausnahmeregelung. Die örtlichen Behörden (auch Kurverwaltungen und Angelläden) können auf Antrag einen befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) ausstellen. Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:
– Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins
– Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften
– Personalausweis
Ist das Rechtliche erledigt und der Hornfisch ganz legal am Haken, sollte er schnell verarbeitet werden –
ob gebraten, geräuchert, als Suppe, eingelegt oder in Gelee – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Na dann: Petri heil! Und guten Appetit!
Fotos: Holger Vonberg
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